Museo Ausstellungs-Service GmbH                    Alleestraße 14 b

                                                   18581 Putbus / Insel Rügen

                                                   Tel./Fax (038301) 898 336

                                                   Internet: www.museum-prora.de

 

 

 

 

                                                                                                                                                                         Eingeliefert durch Boten

Gemeindeverwaltung Binz                            gegen Empfangsbestätigung

Jasmunder Str. 11

18598 Ostseebad Binz

 

 

                                                   17. Dezember 2007

 

 

Bebauungsplan (B-Plan) für Museumsblock Prora (Block 3/Quertrakt), Einspruch

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

als seit 1995 in Prora ansässiges Museumsunternehmen, das vor einem Jahr

durch die Inselbogen GmbH aus Prora vertrieben wurde, erheben wir hiermit

Einspruch gegen den vorgelegten B-Plan-Entwurf zum Museumsblock Prora und

beantragen, in den von der Gemeinde Binz zu beschließenden B-Plan folgende

zusätzliche Rahmenpunkte einzubringen, die der ursprünglichen und von der

Gemeinde Binz wiederholt ausdrücklich befürworteten Ausbauplanung der (inzwischen durch die Inselbogen GmbH zerstörten) Museumsmeile Prora entsprechen:

 

1. Fortsetzung der Widmung des Museumsblockes als Museumsmeile, mit Vorrang für museale und kulturelle Einrichtungen.

 

 

2. Dauerhafte Begrenzung der Übernachtungs-Bettenzahl in Block 3 / Quertrakt auf 300 Betten.

 

3. Strikte Wahrung des Denkmalschutzes, d.h. des historisch authentischen Erscheinungsbildes.

 

Wir begründen diesen Antrag wie folgt:

 

Zu 1. Die Inselbogen GmbH hat die Gemeinde Ostseebad Binz massiv geschädigt,

indem sie das saisonverlängernde touristische Anlaufziel Museumsmeile Prora

mutwillig zerstörte.

 

Ferner ist nicht absehbar, dass das vorgelegte Hotel- und Ferienwohnungsvorhaben der Inselbogen GmbH überhaupt realisierbar ist,

 

- weil dieses einerseits auf der Bewilligung erheblicher Landesfördermittel

beruht, die lt. Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Tourismus

vom 12.03.07 eine Kann-Leistung des Landes sind und im konkreten Fall der

Inselbogen GmbH nicht in Aussicht stehen (im übrigen liegt der Gesellschafterschwerpunkt der GmbH in Westdeutschland) und

- weil der Bestand des Kaufvertrages zwischen BMF und Inselbogen GmbH fraglich ist: Dieser enthält in Par. 9 die ausdrückliche Verpflichtung zum Erhalt

der Museumsmeile Prora, und der Deutsche Bundestag hat zusätzlich in seinem

Beschluss vom 25.02.05 den Erhalt der Museumsmeile gefordert; hierzu verlangt

der Bundestag regelmäßig, in der bisherigen Praxis jährlich, vom Bundesfinanzministerium als Verkäufer Rechenschaft über die Einhaltung des Kaufvertrages.

 

Es ist aber offensichtlich, dass die Käuferin Inselbogen GmbH gegen ihre

Verpflichtung aus Par. 9 des Kaufvertrages und die Auflagen des Bundestages

eklatant verstößt. Die geschädigten, durch die Inselbogen GmbH vertriebenen

Einrichtungen der Museumsmeile begehren im laufenden Kontakt mit dem Deutschen Bundestag die Rückabwicklung des Kaufes, Wiedereinstellung in den Status quo ante und Schadenersatz.

 

Zu 2. Die nominelle Kapazität von 1150 Betten ist nicht mit der Widmung als

Museumsmeile vereinbar. Nach unseren Beobachtungen und Erfahrungen von Partnerunternehmen kann ein Beherberbergungsbetrieb in Prora Block 3 mit einer

Obergrenze von 300 Betten dauerhaft wirtschaftlich stabil betrieben werden.

Wie beabsichtigt die Gemeinde sicherzustellen, dass die Eigentümerin nicht

mittels "Pinsel- und Rigips-Sanierung" und unter Missachtung der Auflagen

eines B-Planes den Museumsblock Prora in eine Billig-Bettenburg umbaut?

Nach unserer jahrelangen genauen Kenntnis des Gebäudes sehen wir unter solchen Bedingungen eine reale "wilde" Kapazität von ca. 3.000 Billig-Betten im

Museumsblock (Block 3 und Quertrakt). Eine solche unlautere Konkurrenz in

Strandlage würde das Beherbergungsgewerbe des Ostseebades Binz existentiell

schädigen.

Bekanntlich wäre - bei geschickter juristischer Konstruktion seitens der

Eigentümerin z.B. über weit gestreutes formelles Teileigentum - der Gemeinde

Binz die amtsseitige Kontrolle und Abstellung eines solchen Missbrauches

praktisch unmöglich, wie die Vorgänge um den B-Plan zu den Prora-Blöcken 1

und 2 in den Jahren 2001-2004 zeigten.

 

Zu 3. Hinsichtlich des Denkmalschutzes verweisen wir einerseits auf die

ungenehmigten, unsachgemäßen und der historischen Authentizität Hohn sprechenden Veränderungen der Fassade des Gebäudes durch den Grüdungsgesellschafter der Inselbogen GmbH, Hr. K. Meyer, im Frühjahr 2004, andererseits auf die

Unterlassung jeglicher Gebäudeerhaltung und Verwahrlosung durch die Inselbogen GmbH seit dem Kaufvertragsabschluss im Herbst 2004.

Bekanntlich ist Block 3 / Quertrakt derjenige noch erhaltene Teil der Prora-

Anlage, in dem die Absicht des Architekten Klotz am vollständigsten zum

Ausdruck kommt und der deshalb besonderer Sorgfalt bei der Denkmalpflege

bedarf.

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Dr. Joachim Wernicke

Geschäftsführer

 

Museo Ausstellungs-Service GmbH Amtsgericht Stralsund HRB 3374 

zurück zu den News