Museo Ausstellungs-Service GmbH Alleestraße 14 b
18581 Putbus / Insel Rügen
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Internet: www.museum-prora.de
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Gemeindeverwaltung Binz gegen Empfangsbestätigung
Jasmunder Str. 11
18598 Ostseebad Binz
17. Dezember 2007
Bebauungsplan (B-Plan) für Museumsblock Prora (Block 3/Quertrakt), Einspruch
Sehr geehrte Damen und Herren,
als seit 1995 in Prora ansässiges Museumsunternehmen, das vor einem Jahr
durch die Inselbogen GmbH aus Prora vertrieben wurde, erheben wir hiermit
Einspruch gegen den vorgelegten B-Plan-Entwurf zum Museumsblock Prora und
beantragen, in den von der Gemeinde Binz zu beschließenden B-Plan folgende
zusätzliche Rahmenpunkte einzubringen, die der ursprünglichen und von der
Gemeinde Binz wiederholt ausdrücklich befürworteten Ausbauplanung der (inzwischen durch die Inselbogen GmbH zerstörten) Museumsmeile Prora entsprechen:
1. Fortsetzung der Widmung des Museumsblockes als Museumsmeile, mit Vorrang für museale und kulturelle Einrichtungen.
2. Dauerhafte Begrenzung der Übernachtungs-Bettenzahl in Block 3 / Quertrakt auf 300 Betten.
3. Strikte Wahrung des Denkmalschutzes, d.h. des historisch authentischen Erscheinungsbildes.
Wir begründen diesen Antrag wie folgt:
Zu 1. Die Inselbogen GmbH hat die Gemeinde Ostseebad Binz massiv geschädigt,
indem sie das saisonverlängernde touristische Anlaufziel Museumsmeile Prora
mutwillig zerstörte.
Ferner ist nicht absehbar, dass das vorgelegte Hotel- und Ferienwohnungsvorhaben der Inselbogen GmbH überhaupt realisierbar ist,
- weil dieses einerseits auf der Bewilligung erheblicher Landesfördermittel
beruht, die lt. Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Tourismus
vom 12.03.07 eine Kann-Leistung des Landes sind und im konkreten Fall der
Inselbogen GmbH nicht in Aussicht stehen (im übrigen liegt der Gesellschafterschwerpunkt der GmbH in Westdeutschland) und
- weil der Bestand des Kaufvertrages zwischen BMF und Inselbogen GmbH fraglich ist: Dieser enthält in Par. 9 die ausdrückliche Verpflichtung zum Erhalt
der Museumsmeile Prora, und der Deutsche Bundestag hat zusätzlich in seinem
Beschluss vom 25.02.05 den Erhalt der Museumsmeile gefordert; hierzu verlangt
der Bundestag regelmäßig, in der bisherigen Praxis jährlich, vom Bundesfinanzministerium als Verkäufer Rechenschaft über die Einhaltung des Kaufvertrages.
Es ist aber offensichtlich, dass die Käuferin Inselbogen GmbH gegen ihre
Verpflichtung aus Par. 9 des Kaufvertrages und die Auflagen des Bundestages
eklatant verstößt. Die geschädigten, durch die Inselbogen GmbH vertriebenen
Einrichtungen der Museumsmeile begehren im laufenden Kontakt mit dem Deutschen Bundestag die Rückabwicklung des Kaufes, Wiedereinstellung in den Status quo ante und Schadenersatz.
Zu 2. Die nominelle Kapazität von 1150 Betten ist nicht mit der Widmung als
Museumsmeile vereinbar. Nach unseren Beobachtungen und Erfahrungen von Partnerunternehmen kann ein Beherberbergungsbetrieb in Prora Block 3 mit einer
Obergrenze von 300 Betten dauerhaft wirtschaftlich stabil betrieben werden.
Wie beabsichtigt die Gemeinde sicherzustellen, dass die Eigentümerin nicht
mittels "Pinsel- und Rigips-Sanierung" und unter Missachtung der Auflagen
eines B-Planes den Museumsblock Prora in eine Billig-Bettenburg umbaut?
Nach unserer jahrelangen genauen Kenntnis des Gebäudes sehen wir unter solchen Bedingungen eine reale "wilde" Kapazität von ca. 3.000 Billig-Betten im
Museumsblock (Block 3 und Quertrakt). Eine solche unlautere Konkurrenz in
Strandlage würde das Beherbergungsgewerbe des Ostseebades Binz existentiell
schädigen.
Bekanntlich wäre - bei geschickter juristischer Konstruktion seitens der
Eigentümerin z.B. über weit gestreutes formelles Teileigentum - der Gemeinde
Binz die amtsseitige Kontrolle und Abstellung eines solchen Missbrauches
praktisch unmöglich, wie die Vorgänge um den B-Plan zu den Prora-Blöcken 1
und 2 in den Jahren 2001-2004 zeigten.
Zu 3. Hinsichtlich des Denkmalschutzes verweisen wir einerseits auf die
ungenehmigten, unsachgemäßen und der historischen Authentizität Hohn sprechenden Veränderungen der Fassade des Gebäudes durch den Grüdungsgesellschafter der Inselbogen GmbH, Hr. K. Meyer, im Frühjahr 2004, andererseits auf die
Unterlassung jeglicher Gebäudeerhaltung und Verwahrlosung durch die Inselbogen GmbH seit dem Kaufvertragsabschluss im Herbst 2004.
Bekanntlich ist Block 3 / Quertrakt derjenige noch erhaltene Teil der Prora-
Anlage, in dem die Absicht des Architekten Klotz am vollständigsten zum
Ausdruck kommt und der deshalb besonderer Sorgfalt bei der Denkmalpflege
bedarf.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Joachim Wernicke
Geschäftsführer
Museo Ausstellungs-Service GmbH Amtsgericht Stralsund HRB 3374