Auszug aus der Satzung des gemeinnützigen Vereins One World Camp Prora e.V.
I. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.
II. Der Verein fördert die Jugendhilfe durch Aufbau, Organisation und Betrieb einer internationalen Jugendbegegnungsstätte in den Räumen der bundeseigenen ehemaligen "Kraft durch Freude" - Liegenschaft Prora/Insel Rügen. Hierfür soll zunächst modellhaft ein räumlich begrenzter Bereich der Liegenschaft als Übernachtungs-, Freizeit- und Seminarstätten hergerichtet werden. Dann sollen gezielt Einrichtungen der Jugendbildung vorzugsweise im Ostseeraum zur Teilnahme an Jugendbegegnungs-Camps gewonnen werden. Rahmen und Umfang dieser Aktivitäten in Prora sollen im Laufe der Zeit ausgeweitet werden.
III. Der Verein verfolgt dieses Ziel gegenüber Ämtern, Behörden, Planern, Investoren, Kulturträgern, Bevölkerung, Medien und Öffentlichkeit.
IV. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Eventuelle finanzielle Überschüsse werden reinvestiert in die Verbesserung der Anlage bzw. kommen in Form von Stipendien Camp-Teilnehmern zugute.
V. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten als solche keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
VI. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältmäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Verein arbeitet überparteilich und ist nicht konfessionell gebunden.




